Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Kommunalunternehmen „Krankenhäuser des Landkreises Amberg-Sulzbach“ ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kh-as.de und ihre Unterseiten.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) wegen der folgenden Ausnahme teilweise vereinbar.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im Mai 2023 erstellt. Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen des WebRelaunches.

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@kh-as.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter info@kh-as.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Kommunalunternehmen „Krankenhäuser des Landkreises Amberg-Sulzbach“

info@kh-as.de

Tel. 09661 520-0

Fax 09661 520-210

 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachunsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47

81541 München

bitv@bayern.de

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html