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Aktuelles  |  Mittwoch, 28.06.2023
Wichtige finanzielle Unterstützung für den Erhalt der Geburtshilfe am St. Anna Krankenhaus in Sulzbach-Rosenberg

Der Freistaat Bayern unterstützt durch ein spezielles Förderprogramm kleinere Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum und hilft damit den Kommunen, dieses Angebot wohnortnah erhalten zu können. Die Geburtshilfe am St. Anna Krankenhaus erfreut sich zwar großer Beliebtheit, trotzdem kann auch diese nicht ohne Defizite betrieben werden.

Das Förderprogramm verfolgt seit 2018 grundsätzlich zwei Ziele: Landkreise und kreisfreie Städte finanziell zu unterstützen und im Freistaat flächendeckend die Geburtshilfe auf hohem Niveau sicherzustellen. Voraussetzung ist, dass die Kliniken Hauptversorger in ihrer Region sind und folglich für eine ausreichende Versorgung der lokalen Bevölkerung auch notwendig sind.

Mit Hilfe des Freistaats Bayern und mit Mitteln des Landkreises Amberg-Sulzbach können die Defizite der Geburtshilfe überwiegend ausgeglichen werden. Rückwirkend für das Jahr 2021 hat das St. Anna Krankenhaus eine Förderung durch den Freistaat in Höhe von 897.901,95 Euro erhalten.

Der Landkreis Amberg-Sulzbach steuert im Rahmen des Förderprogramms seinen Anteil von 15% und damit 158.453,29 Euro zusätzlich bei.

Insgesamt konnte die Geburtshilfe für das Jahr 2021 damit mit einem Volumen von über einer Million Euro finanziell gestützt werden.

„Die Förderung der Geburtshilfe halte ich zur Aufrechterhaltung einer guten medizinischen Versorgung vor Ort für absolut notwendig und darum freue ich mich sehr über diese anhaltende und wichtige Unterstützung des Freistaats“, so Landrat Richard Reisinger. „Wir waren uns im Kreistag und im Krankenhausverwaltungsrat immer einig, dass die Geburtsabteilung ein fester Bestandteil unseres Kommunalunternehmens ist und bleiben muss. Es hilft immens, wenn der Freistaat mit dem Geburtshilfe-Förderprogramm für kleine Geburtshilfestationen uns dabei finanziell unter die Arme greift.“

Vorstand Roland Ganzmann ergänzt: „Werdende Mütter benötigen die Sicherheit, dass es eine wohnortnahe und gleichzeitig hochwertige Versorgung gibt, vor allem im ländlichen Raum.

Die Zuwendungen sind zudem ein Vertrauensbeweis der Staatsregierung in das St. Anna Krankenhaus und seine Geburtshilfe“.

Ganzmann dankt explizit auch seinem Personal für das große Engagement: „Mit viel Hingabe sorgen Chefarzt Dr. Vietoris und seine Ärzte im Team mit unseren Pflegekräften und Beleghebammen dafür, dass unsere geburtshilfliche Abteilung auch über die Grenzen des Landkreises hinaus einen so guten Ruf genießt.“

Das Geburtshilfe-Team ist rund um die Uhr im Einsatz und qualifizierte Fachkräfte sind immer vor Ort. „Sollte während der Geburt ein Notfall auftreten, kann sofort ohne zeitlichen Verzug gehandelt werden. In der Geburtshilfe legen wir natürlich größten Wert auf sehr hohe medizinische Qualitäts- und Servicestandards“, versichert Dr. Vietoris. Aber auch schon vor der Geburt sind die Hebammen und Ärzte für die werdenden Mütter als Ansprechpartner vor Ort. „In Zusammenhang mit der Geburt ergeben sich für Schwangere und deren Partner eine Menge Fragen. Damit alle die sowohl vor als auch auch nach der Geburt notwendigen Informationen erhalten und wir wichtige Fragen klären können, finden regelmäßige Veranstaltungen bei uns statt (https://www.kh-as.de/de/leistungsspektrum/st-anna-krankenhaus/geburtshilfe/aktuelle-veranstaltungen.htm).

Die Förderung aus dem Programm Geburtshilfe erhalten Landkreise und kreisfreie Städte, die zumindest mit Teilen ihrer Fläche dem ländlichen Raum zuzuordnen sind. Die Förderung umfasst bis zu 85 Prozent des Defizits. Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen nur eingesetzt werden, um das Defizit einer Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe auszugleichen (maximal jedoch eine Million Euro pro Jahr).

Im St. Anna Krankenhaus wurden im Jahr 2021 insgesamt 668 Geburten betreut, im Jahr 2022 konnten 574 Neugeborene willkommen geheißen werden.

Der Landkreis Amberg-Sulzbach als Träger des St. Anna Krankenhauses erhält die Geburtshilfe-Förderung durch den Freistaat nun schon zum vierten Mal: Für das Jahr 2018 konnte der Förderhöchstbetrag von 1 Million Euro Jahr gewährt werden, für das Jahr 2019 waren es 969.968,66 Euro, für 2020 wurde eine Unterstützung in Höhe von 667.245,89 Euro zugeteilt.

 

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