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Kommunalunternehmen Krankenhäuser des Landkreises Amberg-Sulzbach

St. Anna Krankenhaus

und St. Johannes Klinik

Akademische Lehrkrankenhäuser der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Nürnberg

Sprechstunden Betreuungsamt im St. Anna Krankenhaus

In schwierigen gesundheitlichen Lebenslagen sollte der mutmaßliche Wille des Patienten bestmöglich erfüllt werden. Immer häufiger treten in diesem Zusammenhang Fragen nach einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung in den Vordergrund. Hier möchte das Betreuungsamt des Landkreises Amberg-Sulzbach unterstützen und direkt vor Ort im St. Anna Krankenhaus beraten. Durch eine Patientenverfügung kann der Patient im Voraus für den Fall der Einwilligungs- und Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung nehmen. Er kann in einer solchen Verfügung Anweisung an Ärzte geben, bei unumkehrbaren Sterbeprozessen keine künstlichen lebensverlängernden Maßnahmen anzuwenden. Auch besteht die Möglichkeit für bestimmte schwere Erkrankungen Behandlungsmethoden zu fordern oder abzulehnen. In der Betreuungsverfügung kann der Patient regeln, welche Person zum Betreuer bestellt werden soll, wenn einmal eine gerichtliche Betreuung erforderlich wird. Außerdem kann der Patient hierin auch Einfluss auf die Betreuungsführung nehmen, indem er Dinge festlegt, die ein Betreuer beachten muss. Dies können Fragen der Gestaltung der weiteren Lebensumstände, wie ein bestimmter Heimwunsch oder Anweisungen über Art und Verwaltung des Vermögens, sein. Aber auch medizinische Anweisungen, ähnlich wie in einer Patientenverfügung, können hier geregelt werden. Die Betreuungsverfügung kann durch eine Vorsorgevollmacht ersetzt werden, wenn die Angelegenheiten, die ein Betreuer zu regeln hätte, ebenso gut durch einen Bevollmächtigten, in der Regel einen Verwandten oder Freund, erledigt werden kann. Durch die Vorsorgevollmacht kann der Patient rechtzeitig Vorsorge für den Fall treffen, dass er durch Krankheit, Unfall oder im Alter hilflos wird und zu eigenen Entscheidungen nicht mehr in der Lage ist - nahe Angehörige sind nicht automatisch berechtigt ihn gesetzlich zu vertreten! Näheres erläutert das Betreuungsamt auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch.

Dies ist ein ausgezeichnetes Angebot, freut sich Klaus Emmerich, Vorstand des Kommunalunternehmens „Krankenhäuser des Landkreises Amberg-Sulzbach“. Er bedankt sich beim Betreuungsamt des Landratsamtes Amberg-Sulzbach für die Unterstützung, die letztlich den Patientinnen und Patienten des St. Anna Krankenhauses zu Gute kommt.


Landratsamt Amberg-Sulzbach
Betreuungsamt
Beethovenstraße 7
92224 Amberg
Tel. 09621/39-0
Fax 09621/37605-364
Mail betreuungsamt@amberg-sulzbach.de

Betreuungsamt

Peter Wirth

Betreuungsamt

Jens Muschiol

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St. Anna Krankenhaus

Krankenhausstr. 16
92237 Sulzbach-Rosenberg
Tel. + 49 9661 520-0
Fax + 49 9661 520-210
Mail info@kh-as.de

St. Johannes Klinik

Krankenhausstr. 1
91275 Auerbach/OPf.
Tel. +49 9643 930-0
Fax +49 9643 930-297
Mail info@kh-as.de

 

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Letzte Aktualisierung dieser Seite 22.02.2019
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