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St. Anna Krankenhaus

und St. Johannes Klinik

Akademische Lehrkrankenhäuser der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Nürnberg

Donum Vitae - Vertrauliche und Anonyme Geburt

Eine Entscheidung für das Leben, so beschreiben Chefarzt Dr. Vietoris und Stationsleiter Christian Haubner das über 13 Jahre herrschende Angebot des St. Anna Krankenhauses für eine anonyme Geburt. Es kommt immer wieder vor, dass werdende Mütter keine Lebensperspektive für sich und ihr Kind erkennen. Soziale und persönliche Gründe können da eine Rolle spielen.

Was im Jahr 2013 mit der „vertraulichen Geburt“ erstmals gesetzlich geregelt werden soll, ist für Patienten der Region Sulzbach-Rosenberg jahrelange Wirklichkeit. In enger Kooperation mit der Organisation Donum Vitae unter der damaligen Leitung von Frau Geiss-Wittmann hat das St. Anna Krankenhaus vor mehr als 13 Jahren entschieden, Müttern eine anonyme Geburt anzubieten und damit einzelnen Kindern das Leben zu retten. Bundesweit ist das St. Anna Krankenhaus das erste Krankenhaus mit diesem Angebot und verfügt bereits über umfassende Erfahrung.

Wenn Frauen sich an das St. Anna Krankenhaus wenden, um ihr Kind anonym zur Welt zu bringen, wird eine Mitarbeiterin der Schwangerenberatungsstelle von DONUM VITAE hinzugezogen.

Sieht sich die Frau durch eine extreme Konfliktsituation nicht in der Lage, sich zu dem Kind zu bekennen, steht ihr das Angebot offen, ihr Kind unter einem Pseudonym-Namen zur Welt zu bringen, erläutert Vorstand Klaus Emmerich. Den Frauen werden von der Beraterin vor oder nach der Geburt Hilfen zur Lösung ihrer Problemlage angeboten. Dabei werden Perspektiven für ein Leben mit dem Kind erarbeitet. Bleibt die Frau bei ihrer Entscheidung, sorgt die Beraterin von DONUM VITAE dafür, dass das Kind sofort einen Vormund erhält und informiert die Adoptionsvermittlungsstelle, die geeignete Adoptivelter für das Kind aussucht, ergänzt Frau Forst, Mitarbeiterin von Donum Vitae. Die Mutter kann unerkannt das Krankenhaus verlassen – die Fürsorge für ihr Kind ist in guten Händen. Nun ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, erklären Chefarzt und Vorstand die aktuelle rechtliche Lage. Bisher gab es überhaupt keine rechtliche Grundlage für die „anonyme Geburt“. Mit einer neuen Gesetzesinitiative des Bundesgesundheitsministeriums wird die „anonyme Geburt“ durch eine „vertrauliche Geburt“ abgelöst. Was ändert sich? Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Frauen vor der Geburt eine ergebnisoffene Beratung erhalten. So will die Regierung den Schwangeren die Chance geben, sich ggf. doch für ein Leben mit dem Kind zu entscheiden. Erst wenn die Mutter dies nicht wahrnimmt, wird die „vertrauliche Geburt“ angeboten. Statt ihren Namen zu verheimlichen, kann die Mutter ein Pseudonym nennen, unter dem sie das Kind zur Welt bringt und zur Adoption freigibt. Ihre wahren Daten hinterlegt die Beratungsstelle in einem verschlossenen Umschlag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Dort kann das Kind sie einsehen, wenn es 16 Jahre alt wird. Denn dann hat es ein Recht auf Kenntnis der mütterlichen Identität. Die Mutter des Kindes hat vor der Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes noch die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Offenlegung ihrer Personalien einzulegen.

Wir werden unser Angebot unter veränderten Rahmenbedingungen fortsetzen. Entscheidend bleibt, dass Frauen in Not die Möglichkeit bleibt, ihr Kind anonym zu gebären und zur Adoption freizugeben. Humanität und der Schutz ungeborenen Lebens stehen hier eindeutig im Vordergrund. Es ist gut, dass jetzt ein rechtlicher Rahmen geschaffen wurde.

Allerdings sollten auch für die Frauen, die sich nicht in der Lage sehen, ihre Personaldaten anzugeben, die gleichen Voraussetzungen geschaffen werden. Eben diese Frauen sehen sich oft in einer besonders ausweglos erscheinenden Lebenssituation. Hier gilt es noch, den Gesetzesentwurf nachzubessern.

Der Organisation Donum Vitae danken wir ausdrücklich für die jahrelange vertrauliche und gute Zusammenarbeit.

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Letzte Aktualisierung dieser Seite 22.02.2019
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