Jede Zuwendung hilft uns dabei, unsere Patientinnen und Patienten gut zu versorgen und für die Bürgerinnen und Bürger der Region viele Leistungen für den Fall des Falles rund um die Uhr vorzuhalten.
Wir freuen uns, wenn Sie uns als privater Spender, Firma oder Institution unterstützen und versichern Ihnen, dass Spenden ausschließlich dem Wohle und der Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten zugutekommen.
Wenn Sie uns finanziell helfen möchten, haben Sie dafür drei Möglichkeiten:
Verwendungszweck: Spende online
St. Anna Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg
IBAN: DE85 7525 0000 0380 1188 77
SWIFT BIC: BYLADEM1ABG
Sparkasse Amberg-Sulzbach
St. Johannes Klinik Auerbach
IBAN: DE28 7525 0000 0380 1184 48
SWIFT BIC: BYLADEM1ABG
Sparkasse Amberg-Sulzbach
Für Beträge bis zu 200€ genügt der Überweisungsträger zum Nachweis bei Ihrer Finanzbehörde. Ab einer Spende von mehr als 200€ erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung. Bitte geben Sie hierfür Ihre vollständigen Adressdaten im Verwendungszweck an.
Möchten Sie unser Kommunalunternehmen gerne in einem umfassenden finanziellen Rahmen oder durch Sachspenden unterstützen, freuen wir uns sehr auf Ihre Kontaktaufnahme.
Kontakt:
Daniel Weich
Leiter Rechnungswesen
Tel. 09661/520-281
Mail d.weich@kh-as.de
Wir nehmen uns Zeit für Sie - Ihre Kliniken mit Herz
Der Förderverein des St. Anna Krankenhauses unterstützt das Haus in vielfältiger Weise. So beteiligt er sich an Investitionen bzw. stellt diese dem Haus komplett zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt auf Basis von Spendenbeiträgen oder Einnahmen aus Veranstaltungen (Weinfest, etc.)
Weitere Informationen - weitere Fragen?
Die Homepage des Fördervereins steht Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.
Herzlichen Dank vorab für Ihre Unterstützung!
Aus der Satzung des Fördervereins:
1. Vereinszweck ist die Förderung der St. Johannes Klinik und der Rettungswache Auerbach i. d. Opf. in ideeller und materieller Hinsicht.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel des Vereins sowie etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
5. Die Mitglieder erhalten keine Anteile am Überschuss und - in ihrer Eigenschaft als Mitglieder - auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütung begünstigt werden.
6. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
7. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
St. Anna KrankenhausKrankenhausstr. 16 |
St. Johannes KlinikKrankenhausstr. 1 |