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Seit 01.09.2022 sind die hauptamtlichen Praxisanleiter (HPA) des Kommunalunternehmens „Krankenhäuser des Landkreises Amberg-Sulzbach“ offiziell im Dienst. Bereits im Vorfeld wurde ein hausinternes Anleitungskonzept im Rahmen des Prozessmanagements entwickelt.
Die gesetzlich definierte Zuständigkeit der Praxisanleiter hat die Vernetzung mit dem Curriculum der Berufsfachschule im Hinblick auf die generalistische Ausbildung zum Ziel und stellt § 5 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) sicher. Damit soll die gesetzlich geforderte geplante und strukturierte Anleitungszeit von 10 % gewährleistet werden.